Verträge & Transport
Hinweis: Die Gasversorgung Wismar Land ist der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs 1b) EnWG ohne Vorbehalt beigetreten. Gegenstand des Vertrages ist der Anschluss der Gas-Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Gasversorgung Wismar Land Gmbh. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und Gasversorgung Wismar Land Gmbh geschlossen.
Netzanschluss
Gegenstand des Vertrages ist der Anschluss der Gas-Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Gasversorgung Wismar Land. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Gasversorgung Wismar Land geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verbindung zwischen zwei Netzen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Netzbetreiber und der Gasversorgung Wismar Land GmbH geschlossen.
Transport
Die Regelungen zur Sperrung und Wiederinbetriebnahme sind in Anlage 4 des Lieferantenrahmenvertrages beschrieben. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages.
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Gasversorgung Wismar Land GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes. Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln
Messung und Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (gültig ab 01.10.2026)
Info
Haben Sie Fragen zum Netzzugang? Kontaktieren Sie uns! Tel. 04106-64890010